Mehrfachbelegung mit Pelletöfen

Die Mehrfachbelegung von Feuerstätten ist für die einzelnen Bauarten unterschiedlich. Dementsprechend ist auf besondere Aspekte besonders zu achten: Kaminöfen und Heizeinsätze sind grundsätzlich mehrfach belegbar, sofern sie nicht mit offenem Feuerraum betrieben werden können. Bei Feuerstätten mit gebläseunterstützter Verbrennungsluftzufuhr (z.B. Pelletöfen) ist eine Mehrfachbelegung grundsätzlich nicht möglich.

In der Praxis wird aber immer wieder der Wunsch geäußert, eine Pelletfeuerstätte (mit Gebläse) an einen gemeinsamen Schornstein z. B. mit einem Kaminofen oder Kachelofen (ohne Gebläse) anzuschließen. Das wurde bis vor einiger Zeit von den meisten Kaminkehrern geduldet, wenn auf dem Typenschild des Herstellers der Hinweis „Mehrfachbelegung möglich“ angebracht war.

 

Quelle: Gustav Kopf Verlag
Unabhängige Fachzeitschrift für das Kachelofen- und Luftheizungsbauerhandwerk 
und für die Kachelofenwirtschaft

Autor: Michael Fischer, November 2015

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