Das Arbeitszeugnis – Doppeldeutigkeit und Fallstricke

Wenn ein Mitarbeiter seine alte Firma verlässt, hat er Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und dieses muss positiv formuliert sein. Die Floskeln im Arbeitszeugnis sind jedoch oft doppeldeutig, so können sich viele Fallstricke verstecken. Nur ein paar falsch gesetzte Floskeln können die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers in ein schlechtes Licht rücken. Hier ein paar Tipps, was man über das Arbeitszeugnis wissen sollte.

Der Zeugnisanspruch entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses – egal, ob es sich dabei um ein freiwilliges Ausscheiden oder die Kündigung durch den Arbeitgeber handelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Arbeitgeber, eine ausführliche Bewertung zu schreiben, wenn der Arbeitnehmer das verlangt. Wird kein qualifiziertes Arbeitszeugnis eingefordert, genügt theoretisch auch eine einfache Bescheinigung mit Angaben zur Person sowie zur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. In der Praxis kommt das aber selten vor. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist das Arbeitszeugnis bereits direkt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Vor diesem Zeitpunkt kann in begründeten Fällen ein Zwischenzeugnis verlangt werden.

Zum Beispiel, wenn der Vorgesetzte oder das Aufgabengebiet wechselt. Ein Auszubildender erhält sein Arbeitszeugnis nach Beendigung der Ausbildung. Er sollte es auf jeden Fall verlangen, auch wenn er nach der Lehre im Ausbildungsbetrieb übernommen wird. Ein gutes Arbeitszeugnis ist die Eintrittskarte in jeden neuen Job. Deshalb ist es wichtig, dass Form und Inhalt stimmen.

Quelle: Gustav Kopf Verlag
Unabhängige Fachzeitschrift für das Kachelofen- und Luftheizungsbauerhandwerk


und für die Kachelofenwirtschaft

Autor: Michael Fischer, Juli 2016

chiemgauer ofenzentrum logo