Um einen Kaminofen in Deutschland betreiben zu dürfen, muss er nach der deutschen Kaminofennorm DIN 18891 bzw. der europäischen Norm DIN EN 13240 geprüft sein. Dies wird durch ein Typenschild, auf dem die technischen Daten zu finden sind, durch das „Ü-Zeichen“ (Überwachungszeichen) mit dem Hinweis auf die DIN 18891 oder das CE-Zeichen dokumentiert. Geräte ohne dieses Prüfzeichen dürfen nicht verwendet werden. Aber noch weitere Voraussetzungen sind notwendig.
Kaminöfen der Bauart 1 haben selbstschließende Türen (Federmechanismus) und sind ausschließlich für den Betrieb mit geschlossenem Feuerraum zugelassen. Kaminöfen der Bauart 2 können sowohl offen wie auch geschlossen betrieben werden. Für diese Geräte gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der Verbrennungsluftversorgung und des Schutzes von brennbaren Fußböden. Außerdem müssen Kaminöfen der Bauart 2 einen eigenen Schornstein haben (Mehrfachbelegung ausgeschlossen).
Fußböden aus brennbaren Baustoffen vor den Feuerraumöffnungen von Kaminöfen der Bauart 1 müssen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen geschützt werden. Dieser Belag muss sich auf mindestens 50 cm nach vorn und mindestens 30 cm zu den Seiten erstrecken. Bei Kaminöfen der Bauart 2 können größere Maße erforderlich sein.
Quelle: Gustav Kopf Verlag
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Autor: Michael Fischer, September 2016