Letztes Jahr traten wichtige Teilbereiche der neuen Tachographenverordnung in Kraft. Mit dieser EU-Verordnung wird geregelt, wie und wann Handwerker den digitalen Fahrtenschreiber zu nutzen haben. Das Wichtigste bei der Tachographenpflicht: „Die Handwerkerausnahme“.
Nach § 18 FPersV gilt folgende Handwerkerregel: Fahrzeuge mit einer Höchstmasse (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger) von 2,8 bis 3,5 Tonnen sind grundsätzlich von der Fahrpersonalverordnung erfasst, wenn sie für gewerblichen Transport genutzt werden. Es müssen also Lenk- und Ruhezeiten eingehalten und nachgewiesen werden. Unter besonderen Voraussetzungen sind die genannten Fahrzeuge allerdings von dieser Verpflichtung ausgenommen:
Quelle: Gustav Kopf Verlag
Unabhängige Fachzeitschrift für das Kachelofen- und Luftheizungsbauerhandwerk und für die Kachelofenwirtschaft
Autor: Michael Fischer, Februar 2016