Elektroarbeiten

Inwieweit darf ein Ofenbauer diese Arbeiten ausführen?

Das Tätigkeitsfeld eines Ofenbauers ist breiter geworden, und es werden immer mehr Anforderungen gestellt, wie z.B. die Durchführung von Elektroarbeiten. Der Einbau von Öl- und Gaseinsätzen, Heiz- und Kamineinsätzen mit Abbrandsteuerung, Druckwächter, Thermostaten, Pelletöfen, Luftheizungen, Rauchsaugern, Fensterkippschaltern, dazu Service- und Instandhaltungsarbeiten etc. sind mit Elektroarbeiten verbunden. Kommt es zu einem „Stromunfall“ durch einen Mitarbeiter, kann die Haftpflichtversicherung Leistungen ablehnen. Bei größeren Schäden kann ein solcher Schadensfall die Existenz des Unternehmens bedrohen. Aber welche Elektroarbeiten darf ein Ofenbauer eigentlich durchführen, ohne dass er hinterher Probleme bekommt?

Handwerksbetrieben ist es nach § 5 der Handwerksordnung (HwO) erlaubt, auch Tätigkeiten anderer Gewerke auszuführen, wenn sie mit dem eigenen Tätigkeitsgebiet fachlich zusammenhängen oder dies wirtschaftlich ergänzen. Fallen z.B. bei der Montage und bei der Instandhaltung elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) eigentlich grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind, können derartige Arbeiten also von „Nichtelektrikern“ durchgeführt werden, wie das auch zunehmend geschieht. Die genannte Unfallverhütungsvorschrift fordert aber, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Personen, die solche Tätigkeiten eigenständig durchführen, brauchen daher eine ausreichende Ausbildung. Deshalb wurde in die Durchführungsanweisung die Weiterbildung „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ aufgenommen. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind.

Quelle: Gustav Kopf Verlag
Unabhängige Fachzeitschrift für das Kachelofen- und Luftheizungsbauerhandwerk 
und für die Kachelofenwirtschaft

Autor: Michael Fischer, Mai 2017

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