Heizeinsatz-Tausch

Die Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) bedeutet für viele Betreiber von älteren Kachelöfen, dass sie den Heizeinsatz austauschen müssen.

Bei der jährlichen Emissionsprüfung durch den zuständigen Bezirks-Kaminkehrermeister werden einige dieser Anlagen eine zeitlich begrenzte Betriebserlaubnis erhalten. Die Übergangsfristen sind unterschiedlich lang und meist abhängig vom Einbaujahr.

 

Quelle: Gustav Kopf Verlag
Unabhängige Fachzeitschrift für das Kachelofen- und Luftheizungsbauerhandwerk 
und für die Kachelofenwirtschaft

Autor: Michael Fischer, Februar 2015

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