Die Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) bedeutet für viele Betreiber von älteren Kachelöfen, dass sie den Heizeinsatz austauschen müssen.
Bei der jährlichen Emissionsprüfung durch den zuständigen Bezirks-Kaminkehrermeister werden einige dieser Anlagen eine zeitlich begrenzte Betriebserlaubnis erhalten. Die Übergangsfristen sind unterschiedlich lang und meist abhängig vom Einbaujahr.
Quelle: Gustav Kopf Verlag
Unabhängige Fachzeitschrift für das Kachelofen- und Luftheizungsbauerhandwerk und für die Kachelofenwirtschaft
Autor: Michael Fischer, Februar 2015